Mögliche Verwirkung von Unterhaltszahlungen bei einer eheähnlichen Gemeinschaft
In Bezug auf die Unterhaltszahlungen kann das Zusammenleben in einer eheähnlichen Gemeinschaft ggf, Auswirkungen haben. So kann ggf. nach deutschen Recht (§1579 Nr.2 BGB) der Unterhaltsanspruch herabgesetzt oder ganz aufgehoben werden, wenn der Unterhaltsberechtigte in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt. Dies bedeutet, dass wenn ein geschiedener Elternteil in einer neuen Partnerschaft...