Ein Beamter, der seine Dienstpflicht vorsätzlich verletzt, muss die Detektivkosten zum Nachweis
der Pflichtverletzungen im Nachhinein übernehmen.
Die Firma Apex Detektive GmbH wurde beauftragt, Dienstpflichtverletzungen eines Beamten durch
Observation festzustellen und gerichtsverwertbar nachzuweisen. Im Rechtsstreit um die Erstattung der
Detektivkosten durch den Beamten erging folgendes Urteil: Ein Beamter, der seine Dienstpflicht vorsätzlich verletzt, muss die Detektivkosten zum Nachweis der Pflichtverletzungen im Nachhinein übernehmen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in 2. Instanz (Az.:2 A 11942/03.OVG) und wies damit die Klage des Beamten gegen die Zahlung ab.
Der Beamte hatte während Dienstfahrten zwischen mehreren Finanzämtern trotz des Verbots seines Vorgesetzten Arbeitspausen in seiner Wohnung eingelegt. Der Vorgesetzte beauftragte wegen dieses Verdachtes ein Detektivbüro. Die Abrechnung dieses ausgeurteilten Falles erfolgte nach den o. a. Sätzen. Die Überprüfung ergab eine Bestätigung des vorliegenden Verdachts.