Wenn sich eine ArbeitnehmerIn während der Kündigungsfrist krankmeldet, können natürlich beim Arbeitgeber Zweifel an einer tatsächlichen Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit entstehen. Kommen weitere Faktoren hinzu, kann auch die Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle gefährdet sein. Das Bundesgericht bestätigte nun die Rechtmäßigkeit des Anzweifelns einer Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung.
Das Bundesarbeitsgericht sagt nämlich, wenn die Krankschreibung unmittelbar auf eine Kündigung folgt, hat das Unternehmen berechtigte Gründe, die Krankschreibung anzuzweifeln.
Legt ein Arbeitnehmer direkt nach einer Kündigung eine Krankschreibung vor und bleibt der Arbeit auf diese Weise einschließlich des letzten Tages der Kündigungsfrist fern, kann der Angestellte nicht automatisch mit einer Gehaltsfortzahlung rechnen. Das gelte besonders dann, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit die Dauer der Kündigungsfrist abdeckt, so das Bundesarbeitsgericht (5 AZR 149/21). Laut Statistik (AOK/2019) sind versicherte Arbeitnehmer in der Regel 19,8 Tage im Jahr „krankgeschrieben“. Kündigungen in Verbindung mit Krankmeldungen, Auseinandersetzungen um Lohnfortzahlungen … all das dürfte den Gerichten hierzulande nicht unbekannt sein.
Normalerweise erhält der Arbeitnehmer, ist er arbeitsunfähig erkrankt, zunächst Entgeltfortzahlung und später Krankengeld, vorausgesetzt, er legt bei mehr als drei Tagen Krankheit eine vom Arzt ausgestellte AU vor. Die sogenannten Gelben Scheine haben den Status einer Urkunde und werden von deutschen Gerichten in der Regel als Beweismittel anerkannt.
Wurde mit diesem Urteil der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gemindert?
Die Beweiskraft einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor Gericht ist nach wie vor hoch. Zweifelt ein Unternehmen dennoch die Richtigkeit einer AU an, muss es entsprechende Beweise vorlegen.
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