Ein ganz klares Ja! Einige Investoren sind allerdings der Meinung, sie könnten bei Trades mit Blockchain-Assets ohne Konsequenzen Steuern hinterziehen. Grundsätzlich gilt Steuerhinterziehung als eine schwere Straftat und wird gem. § 370 Abgabenordnung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren geahndet. Viele vergessen, dass im Rahmen einer Blockchain die gesamte Transaktionshistorie gespeichert wird. Damit lassen sich auch Blockchains auswerten und diese könnten Daten von Steuerhinterziehungen freilegen.
Grundsätzlich wird bei einer gewünschten Transaktion mit FIAT Geld eine Identitätsprüfung durchgeführt, die einen Ansatzpunkt für Fahndungsbehörden darstellen kann. Datenschutzrechtlich wäre gegen diese Vorgehensweise nichts einzuwenden, da für die Herausgabe der Identität eines Anlegers auch ohne richterlichen Beschluss die Glaubhaftmachung eines Verdachtes durch die Fahnder ausreichte.
Bei der Urteilssammlung bitten wir unbedingt zu beachten, dass grundsätzlich der individuelle Einzelfall maßgebend ist und die genannten Urteile daher keinesfalls einfach übertragbar sind. Sollten Urteile nicht aktualisiert erscheinen, sind die Entwicklungen der Rechtsprechung mit einem Rechtsanwalt abzuklären. Wir dürfen und können niemals eine Rechtsberatung vornehmen und arbeiten deshalb in ganz Deutschland mit renommierten Anwaltskanzleien zusammen, für die wir Ihnen gerne nach Auftragserteilung eine Empfehlung aussprechen können.