Hat ein Bewerber seinem späteren Arbeitgeber gefälschte Zeugnisse vorgelegt, muss er nach einer Entlassung auch noch Schadenersatz leisten. Das Landesarbeitsgericht Köln entscheid, die aufgewendete Vergütung einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung seien zurückzuzahlen. Der Arbeitgeber müsse sich darauf verlassen können, dass Arbeitszeugnisse der Wahrheit entsprechen.
LAG Köln 11 Sa 1511/99