Nicht immer ist eine Erbschaft eine lohnende Sache. Die zu vererbende Immobilie kann marode sein, das Sparkonto im Minus und die Münzsammlung längst veräußertsein. Wann lohnt es sich, ein Erbe ernsthaft in Betracht zu ziehen, und wann sollte man besser dankend ablehnen?
Es gibt einige Gründe, das zu vererbende Vermögen abzulehnen. Und das nicht nur, wenn der Erblasser Schulden hinterlassen hat. Auch dann, wenn zum Beispiel eine Immobilie noch ganz gut in Schuss ist, aber dennoch saniert werden muss. Die derzeitigen Auflagen für Hauseigentümer und das geplante Gebäudeenergiegesetz (GEG) besagen u. a., dass die Energieversorgung eines Eigenheimes klimaneutral sein soll und ein Heizungstausch mit einer Vorgabe von 65 % erneuerbarer Energien obligatorisch wird. Das heißt unter Umständen, noch einmal ordentlich zu investieren. All das muss gut abgewogen und ggf. durch Detektive recherchiert werden.
Ebenfalls überdenken sollten Erben die Annahme der Erbschaft, wenn sie selbst überschuldet sind. Würden sie nämlich die Erbschaft annehmen, hätten Gläubiger sofort Zugriff auf das Erbe.
Ein Testament klärt ganz klar, wer was bekommen soll. Auch hier können sich die Vermögensverhältnisse des Erblassers zwischen Aufsetzen des Testaments und Sterbedatum signifikant geändert haben. Aber das Nachlassgericht klärt die Erben über die eigentlichen Vermögensverhältnisse sofort auf. Anders verhält es sich, wenn der Erblasser kein Testament hinterlassen hat. Das bedeutet für die Erben, dass sie sich selbst kümmern müssen. Um sich ein Bild von dem Erbe zu machen, ist es nötig, E-Mails, Kontoauszüge, Grundbuchauszüge, Darlehensverträge usw. zu sichten. Es kann sein, dass Banken die Einsicht in die Konten verweigern, wenn die Erben keinen Erbschein vorlegen können. Das ist allerdings nicht zulässig. Der Erbe ist grundsätzlich von Gesetzes wegen nicht verpflichtet, sein Erbrecht durch einen Erbschein nachzuweisen (BGH, Urteil vom 08.10.2013 – XI ZR 401/12). Alternativ können Ermittlungen einer Detektei möglicherweise einen Überblick der Vermögensverhältnisse verschaffen.
Alles oder nichts
Die Erbschaft kann im Übrigen nur als Ganzes angenommen oder abgelehnt werden. Man kann nicht die marode Immobilie ausschlagen, aber gegen das antike Mobiliar darin hätte man nichts einzuwenden. Umso sinnvoller kann die Investition bei entsprechendem Vermögen in eine Detektei sein.
Für Erben ist es wichtig zu wissen, dass man automatisch erbt. Will man das Erbe nicht annehmen, hat man ab Kenntnisüber die Erbschaft sechs Wochen Zeit, um eine Ausschlagungserklärung abzugeben. Erfolgt diese Erklärung nicht, gilt das Erbe als angenommen. Nur für Erblasser bzw. Erben, die im Ausland leben, gelten andere Fristen.
Die Ausschlagserklärung
Wichtig ist, dass man bei der Ausschlagungserklärung neben der zeitlichen Frist einige Formalien einhalten muss, damit sie als rechtsgültig gilt. Dafür muss der Erbe die Ausschlagungserklärung entweder persönlich beim Nachlassgericht zur Niederschrift aufnehmen lassen oder sie beim Notar beglaubigen lassen und dann an das Nachlassgericht senden.
Sollte das Erbe ausgeschlagen werden, erbt der Erbe vom Erben. Sollte er das Erbe ebenfalls ausschlagen, erbt der Rangnächste usw. Sollten alle Erben der Rangfolge nach das Erbe ausschlagen, fällt am Ende die Erbschaft dem Staat zu. Der muss allerdings keine Schulden begleichen.
Sollte Erben nicht auffindbar sein, können die Detektive der Detektei Apex Detektive GmbH bei der Suche nach der vermissten Person behilflich sein. Wenden Sie sich an uns, wir beraten Sie kostenfrei und unverbindlich.