Das vererbte Vermögen in Deutschland betrug im Jahr 2020 laut des Instituts für Wirtschaftsforschung rund 226 Milliarden Euro, Tendenz steigend. Ein Umstand, den auch die Detektei Apex Detektive GmbH zu spüren bekommt, denn immer mehr Erbschleicher wittern hier ihre Chance, an das große Geld zu kommen.
Ein besonders dreister Fall von Erbschleicherei ereignete sich im Jahr 2022 in einem Ort in der Nähe von München: Tanja S., seit kurzem bei einem privaten Pflegedienst engagiert, betreute die pflegebedürftige 86-jährige Dame Christa D. stundenweise täglich. Christa D. war gestürzt und hatte sich auf diese Weise einen Oberschenkelhalsbruch zugezogen, den sie nach OP und Krankenhausaufenthalt zu Hause auskurieren wollte.
Die ältere Dame war zwar körperlich gehandicapt, aber geistig noch voll da. Tanja S. suchte intensiveren Kontakt zur Christa D. und übernahm bald auch außerhalb der Arbeitszeit Botengänge und Besorgungen. Außenstehende hätten meinen können, die Beiden haben sich angefreundet.
Das Ausmaß dieser Freundschaft wurde der einzigen Erbin, einer Nichte Christa D.s, aber erst nach dem Ableben ihrer Tante drei Jahre später klar. Denn sie hatte es versäumt, die genauen Umstände durch die Apex Detektive München überprüfen zu lassen. Denn indes hatte Christa D. die Pflegerin Tanja S. ganz offiziell in ihrem Testament mit der außerhalb des Pflichtteils verfügbaren Höhe ihres nicht unbeträchtlichen Vermögens bedacht.
Ein Einzelfall? In diesem Ausmaß eher selten. Aber die Anfragen an Anwaltskanzleien und Detekteien steigen jährlich. Ob es sich tatsächlich um enge echte Bindungen handelte oder um Betrugsversuche der sogenannten „Kümmerer“, lässt sich nach dem Ableben der Erblasser nur noch schwer nachweisen.
Gerade gut situierte Haushalte engagieren oft Pflegekräfte aus Osteuropa, die im Haus der Pflegebedürftigen untergebracht werden. Nicht selten wird damit Menschen mit kriminellen Energien der Weg geebnet. Betrügerische Altenpfleger mit unlauteren Absichten nutzen diese Vertrautheit aus. Der Zugriff auf Kontostände und ggf. eine Kontoverfügungsgewalt, der Zugang zum Familienschmuck und hier und da eine wertvolle Antiquität wecken Begehrlichkeiten. Oftmals werden im Nachhinein große Geldabhebungen von Bankautomaten festgestellt, ohne dass die Pflegebedürftigen, nicht selten bereits an fortschreitender Demenz erkrankt, überhaupt einen solchen Bedarf gehabt hätten. Gelingt dieser Diebstahl, ohne dass die Angehörigen aufmerksam werden, wird die Gier größer und die Erschleichung des Erbes anvisiert. Observationen durch die Privatdetektive der Apex Detektei können solche Verhaltensweisen aufdecken und ihrer strafrechtlichen Verfolgung zuführen.
Die Gründe für das Ansteigen der Fälle von Erbschleicherei lassen sich nur vermuten, einerseits liegt es sicherlich an der steigenden Anzahl der zu vererbenden Vermögen, andererseits aber auch daran, dass ältere Menschen und rechtmäßige Erben nicht genügend durch entsprechende Gesetze geschützt werden. Mit anderen Worten, den Erbschleichern wird es durch Gesetzeslücken oft zu einfach gemacht.
Straftatbestand Erbschleicherei
Während in anderen Staaten, beispielsweise der USA, Erbschleicherei hart bestraft wird, gibt es in Deutschland den Straftatbestand “Erbschleicherei” nicht. Um überhaupt Aussicht auf Erfolg zu haben, muss nachgewiesen werden, dass Handlungen wie Betrug, Nötigung, Untreue oder Urkundenunterdrückung stattgefunden haben. Diese Nachweise gestalten sich ohne Beobachtungen und Ermittlungen einer spezialisierten Detektei jedoch in den meisten Fällen als äußerst schwierig.
Die „Testierfähigkeit“
Im Grunde kann jeder mit seinem Geld machen, was er will – selbst wenn dies aus Sicht von Familienangehörigen falsch, ungerecht oder sogar irrational erscheinen mag. Der Erblasser kann sein Vermögen einer Institution vermachen, einer Partei, einem Nachbarn oder der Kellnerin seines Lieblingsitalieners. Der Erblasser darf seine Meinung sogar ständig ändern, heute die Bedienung, morgen eine Umweltorganisation, übermorgen doch die Nichte. Allerdings muss der Erblasser zu jedem Zeitpunkt in der Lage gewesen sein, die Konsequenzen seines Handelns zu verstehen. Juristisch wird dies als “Testierfähigkeit” bezeichnet. Wenn Erben, die sich benachteiligt fühlen, nachweisen können, dass der Erblasser nicht mehr testierfähig war, besteht die Möglichkeit, das Testament anzufechten.
Wer bescheinigt die Testierfähigkeit?
Der Notar ist nach der Bundesnotarordnung (BnotO) verpflichtet, beim Aufsetzen eines Testaments die Testtierfähigkeit zu überprüfen. Andererseits geben Experten zu bedenken, dass es sich bei einem Notar nicht zwangsläufig um einen Menschen handelt mit medizinischen Sachkenntnissen und fordern hier das Einholen eines psychologischen Gutachtens, vor allem dann, wenn es sich bei den Erben um völlig fremde Personen handelt.
Doch Erbschleicher kommen nicht immer von außen. Auch innerfamiliär betreten plötzlich entfernte Verwandte die Bildfläche, obwohl sie in der Vergangenheit kaum etwas mit dem Erblasser zu tun hatten. Auch hier gilt es, genau hinzuschauen.
—
Achtung: Hegen Sie den Verdacht, dass es in dem Fall einer Erbschaftsangelegenheit, der Sie betrifft, nicht mit rechten Dingen zugeht, melden Sie sich gerne bei einem unserer Privatdetektive, wir beraten Sie kostenfrei und ermitteln absolut diskret. Observationen können diskret überprüfen, inwieweit der Pflegebedürftige noch Alltagsabläufe beherrscht. Teilweise geht es soweit, dass die Familie keinen Zugang mehr zu ihren Angehörigen hat. Diese werden gezielt abgeschottet und es wird eine Zerrüttung angestrebt. Auch dann können Beobachtungen helfen, Verhaltensweisen festzustellen, um einen Kontakt wieder zu ermöglichen.
—
Wie kann man sich vor Erbschleicherei schützen?
Um Erbschleicherei effektiv vorzubeugen, empfehlen Experten, sich als Erblasser frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen und bei Unsicherheiten rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen. Ehepaare haben die Option, ein sogenanntes Berliner Testament zu verfassen. Ein solches Testament unterliegt nachträglich keiner Änderung mehr seitens des Überlebenden. Bei dem Berliner Testament setzen sich die Partner zunächst gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen gleichzeitig, wer nach dem Ableben des länger lebenden Partners als Schlusserbe eingesetzt wird.
Auch ein sogenannter Erbvertrag beugt Erbschleicherei vor. Ein Erbvertrag regelt die Vermögensnachfolge im Todesfall. Er stellt eine verbindliche Vereinbarung dar, die nicht einseitig ohne Zustimmung der beteiligten Parteien geändert oder aufgehoben werden kann.
Ein Erbvertrag regelt typischerweise:
- Erben und Vermögensverteilung: Im Erbvertrag wird festgelegt, wer die Erben sein sollen und wie das Vermögen des Verstorbenen aufgeteilt wird. Dies kann die Verteilung von Geld, Immobilien, Unternehmen und anderen Besitztümern einschließen.
- Pflichtteilsansprüche: Im Erbvertrag kann die Regelung von Pflichtteilsansprüchen, die gesetzlichen Ansprüche nahe stehender Personen (wie Kinder oder Ehepartner), behandelt werden.
- Auflagen und Bedingungen: Der Erbvertrag kann auch Auflagen oder Bedingungen für die Erben enthalten, beispielsweise bestimmte Verwendungszwecke für geerbtes Vermögen oder die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen für die Erbfolge.
- Verfügungsbeschränkungen: Es können Beschränkungen festgelegt werden, wie das geerbte Vermögen genutzt oder übertragen werden darf. Dies kann verhindern, dass das Vermögen außerhalb der Familie verkauft oder belastet wird.
- Vor- und Nacherbschaft: Ein Erbvertrag kann auch die Möglichkeit der Vor- und Nacherbschaft regeln, bei der eine Person zunächst erbt und das Erbe später an eine andere Person übergeht.
- Testierfreiheit einschränken: Der Erbvertrag kann die Testierfreiheit der Parteien einschränken, indem er festlegt, dass bestimmte Regelungen im Testament nicht mehr geändert werden dürfen.
Ein Erbvertrag wird in der Regel immer notariell beurkundet, um als gültig zu gelten.
Ein weiteres Instrument, um Erbschleichern vorzubeugen, ist die sogenannte vorweggenommene Erbfolge. Die vorweggenommene Erbfolge bezieht sich auf eine rechtliche Gestaltung, bei der Vermögenswerte oder Rechte bereits zu Lebzeiten des Erblassers auf die potenziellen Erben übertragen werden. Dabei wird ein Teil des künftigen Erbes vorzeitig verteilt, ohne auf den tatsächlichen Tod des Erblassers zu warten.
Die vorweggenommene Erbfolge kann verschiedene Ziele und Aspekte regeln, einschließlich:
- Steuerliche Überlegungen: Eine vorzeitige Vermögensübertragung kann dazu dienen, Erbschaftsteuern zu optimieren, da einige Übertragungen zu Lebzeiten unter bestimmten Umständen steuerliche Vorteile bieten können.
- Versorgung des Erben: Die vorweggenommene Erbfolge kann genutzt werden, um einem potenziellen Erben bereits zu Lebzeiten finanzielle Mittel oder Eigentum zuzuwenden, um beispielsweise den Start in ein Geschäft oder den Erwerb einer Immobilie zu erleichtern.
- Streitvermeidung: Durch die vorzeitige Verteilung von Vermögenswerten können potenzielle Streitigkeiten zwischen den Erben nach dem Tod des Erblassers vermieden werden.
- Sicherung des Vermögens: Der Erblasser kann durch die vorweggenommene Erbfolge sicherstellen, dass das Vermögen in den Händen von vertrauenswürdigen Erben landet und nicht in die Hände unbeteiligter Dritter gerät.
- Unternehmensnachfolge: In Fällen von Unternehmen oder Betrieben kann die vorweggenommene Erbfolge genutzt werden, um die reibungslose Übergabe an potenzielle Erben zu gewährleisten und die Fortführung des Geschäftsbetriebs zu sichern.
Eine weitere Möglichkeit ist die Vorsorgevollmacht, denn mit ihr sorgt der Erblasser vor, aber mit der Vorsorgevollmacht können Erbschleicher auch besonders leicht rechtmäßige Erben um ihr Erbe prellen. Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Eine Vorsorgevollmacht ist ein rechtliches Instrument in Deutschland, das es einer Person ermöglicht, eine andere Person ihres Vertrauens zu bevollmächtigen, Entscheidungen und Handlungen in ihrem Namen zu treffen, wenn sie aufgrund von Krankheit, Unfall oder anderer Umstände nicht mehr in der Lage ist, diese Entscheidungen selbst zu treffen.
Die Vorsorgevollmacht ermöglicht es dem Bevollmächtigten, die rechtlichen Angelegenheiten der bevollmächtigten Person zu regeln, wie zum Beispiel:
- Gesundheitsangelegenheiten: Der Bevollmächtigte kann medizinische Entscheidungen im Namen der bevollmächtigten Person treffen, wenn diese nicht in der Lage ist, ihre eigenen medizinischen Entscheidungen zu treffen. Dies kann die Wahl von Behandlungen, Krankenhausaufenthalten und anderen medizinischen Angelegenheiten umfassen.
- Finanzielle Angelegenheiten: Die Vorsorgevollmacht kann den Bevollmächtigten befugt machen, finanzielle Angelegenheiten im Namen der bevollmächtigten Person zu verwalten. Dies kann das Zahlen von Rechnungen, Verwalten von Bankkonten, Abschließen von Verträgen und Verwalten von Investitionen einschließen.
- Behördenangelegenheiten: Der Bevollmächtigte kann in rechtlichen und behördlichen Angelegenheiten im Namen der bevollmächtigten Person handeln, wie zum Beispiel die Beantragung von Sozialleistungen oder die Kommunikation mit Ämtern.
- Wohnungsangelegenheiten: Die Vorsorgevollmacht kann auch die Befugnis umfassen, Entscheidungen in Bezug auf die Wohnsituation der bevollmächtigten Person zu treffen, wie zum Beispiel den Umzug in eine Pflegeeinrichtung.
Es ist wichtig zu betonen, dass die Person, die die Vorsorgevollmacht erstellt, dies in einem rechtlich klaren Zustand tun sollte, um sicherzustellen, dass die Bevollmächtigung im Einklang mit ihren Wünschen steht. Die ausgewählte Vertrauensperson sollte zuverlässig und in der Lage sein, im besten Interesse der bevollmächtigten Person zu handeln. Die Vorsorgevollmacht sollte sorgfältig formuliert und notariell beglaubigt werden, um ihre Gültigkeit und Rechtsverbindlichkeit sicherzustellen. Besonders hier kann eine Detektei unschätzbare Dienste leisten. Denn unsere Privatdetektive prüfen die Vertrauenswürdigkeit und Integrität der Person, die die Vorsorgevollmacht erhalten soll – ganz egal, ob es sich um einen Familienangehörigen handelt oder um eine fremde Person.
Auch wenn es gilt, ein Testament anzufechten, z. B. weil Sie glauben, der Erblasser wäre unter Druck gesetzt oder zugunsten der Erbschleicher manipuliert worden, wenden Sie sich an unsere Privatdetektei. Wir suchen mit Hilfe unserer Privatermittler und Privatdetektive Zeugen, tragen Beweise zusammen und schauen, ob sich auf diese Weise die Testierfähigkeit des Erblassers in Frage stellen lässt. Auch die Prüfung des Erben kann wesentlich sein. Handelt es sich etwa um einen Mitarbeiter eines Pflegeheims, sind eventuell Heimgesetze missachtet worden, die vorsehen, dass Pflegekräfte nicht erben dürfen, wenn sie den Erblasser gepflegt haben.
Komplexere Fälle der Erbschaftsangelegenheiten, die Wirtschaftskriminalität innerhalb von Gesellschafterveränderungen in Personen- und Kapitalgesellschaften betreffen, fallen dann das Aufgabengebiet der Apex Wirtschaftsdetektei. Auch hierbei ist die Detektei Apex Detektive GmbH seit über vierzig Jahren Ihr TÜV-zertifizierter Ansprechpartner.