Wer unerlaubt seine Mietwohnung oder Teile seiner Mietwohnung an airbnb Touristen vermietet, muss damit rechnen, fristlos gekündigt zu werden. Eine Kontaktaufnahme durch einen s. g. „Agent Provocateur“ und die damit verbundene Vorlage von hieb- und stichfesten Beweisen der Pflichtverletzung vor Gericht erlauben dem Vermieter das Aussprechen einer hilfsweisen ordentlichen Kündigung und schließlich die Klage auf Räumung und Herausgabe der Wohnung, so das Landgericht Berlin in seinem Urteil vom 15.09.2020 – 63 S 309/19.
Eine professionelle Detektei wird zudem zur Verbesserung der Beweislage vorherige Observationen empfehlen, die beweisen, dass es sich nicht nur um einen einmaligen Verstoß handelt.
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