Vielleicht erinnern Sie sich noch an das Frühjahr 2020. Die ersten Anti-Corona-Regeln wurden eingeführt. Um sich vor dem Corona-Virus zu schützen, empfahlen Virologen, sich häufiger die Hände zu waschen oder zu desinfizieren. An jedem Eingang eines Ladengeschäfts, Restaurants oder einer Kirche, Schule, öffentlichen Institution standen Fläschchen mit Desinfektionsmittel. Und bald waren sie auch in jeder Jackentasche bzw. Handtasche zu finden – für die Händedesinfektion zwischendurch. Die Folge: Es gab Lieferengpässe bei Hand-Desinfektionsmittel.
Das war wohl der Grund, warum der Lagermitarbeiter eines großen Versandunternehmens mal eben 1 Liter (im Wert von 40 Euro) aus dem begrenzten Bestand seines Arbeitgebers mitgehen ließ. Mit schwerwiegenden Folgen für den Mitarbeiter. Er wurde ohne Abmahnung von seinem Arbeitgeber zu Recht fristlos gekündigt, so das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Az.: 5 Sa 483/20).
Sollten auch Sie als Unternehmer bzw. Arbeitgeber den Verdacht hegen, dass der eine oder andere Mitarbeiter von Ihnen hier und da etwas mitgehen lässt, melden Sie sich bei unserer zuständigen Detektei. Durch unsere Ermittlungen erfahren Sie schnell, ob ihr Verdacht berechtigt war oder nicht. Sollte ersteres der Fall sein, liefern unsere Detektive Ihnen die Beweise, die jedes Arbeitsgericht anerkennt.