Arbeitgeber dürfen in bestimmten Fällen auf einen schwer pflichtvergessenen Mitarbeiter einen Privatdetektiv ansetzen und dem Gekündigten hinterher sogar die Rechnung des Ermittlers schicken. Dies berichtet der Informationsdienst „Arbeitsrecht kompakt“ unter Berufung auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln.
Im vorliegenden Fall hatte ein Arbeitnehmer über Jahre hinweg während der Arbeitszeit Bankgeschäfte erledigt und nebenberuflich Zigarettenautomaten aufgefüllt.
LAG Köln 6 (3) sa 194/03
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