Neues Urteil: Werden Videoaufnahmen, die einen Arbeitszeitbetrug nachweisen, von deutschen Arbeitsgerichten anerkannt?
Soll ein vermeintlicher Arbeitszeitbetrug durch Arbeitnehmer vor Gericht bewiesen werden, sind Videoaufnahmen, die lediglich dem Werksschutz dienen sollen, als Beweis ungeeignet. Eine Videoüberwachungsanlage an den Eingangstoren eines Betriebsgeländes sei in der Regel zur Kontrolle geleisteter Arbeitszeiten weder geeignet noch erforderlich, so ein Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG)...