Betrugsfall in einer Filiale einer Lebensmittelkette in Gelsenkirchen Boer. Apex Detektive für Gelsenkirchen ermitteln:
Verdacht auf Betrug in einer Filiale einer Einzelhandelskette
Der Geschäftsführer eines größeren Einzelhandelsgeschäftes in Gelsenkirchen/Buer stellt seit einigen Monaten Unregelmäßigkeiten in den Abrechnungen des Warenbestands fest. Mit der Detektei Apex Detektive für Gelsenkirchen geht er der Sache auf den Grund.
Peter S. betreibt seit mehreren Jahren ein Geschäft im beliebten Gelsenkirchener Stadtteil Buer in der Hochstraße. Das Geschäft läuft sehr gut und über Kundschaft kann sich das Team nicht beklagen. Doch seit einiger Zeit bemerkt S. Unregelmäßigkeiten in den Finanzberichten seines Unternehmens. Unerklärliche Inventurdifferenzen und seltsame Ausgaben wecken seinen Verdacht auf möglichen Betrug durch eine interne Quelle. Nach einer Überprüfung der Unterlagen und einer Befragung der Mitarbeiter kommt S. zu dem Schluss, dass eine langjährige Mitarbeiterin möglicherweise in den Betrug verwickelt ist.
Um Beweise zu sammeln und die Unschuldsvermutung zu wahren, beschließt der Unternehmer, die Dienste der Detektei Apex Detektive GmbH für Gelsenkirchen in Anspruch zu nehmen. WEITERLESEN …
*Hinweis: Wir weisen darauf hin, dass es sich nicht bei allen namentlich aufgeführten Städten um Büros oder Stützpunkte handelt, sondern überwiegend um vom nächstgelegenen Stützpunkt aus ständig betreute und für die beschriebenen Tätigkeiten aufgesuchte Einsatzorte.
Sie erreichen uns telefonisch in jedem Fall und Tag und Nacht per Anrufweiterschaltung zum Firmensitz in Kamp-Lintfort. Ihr persönlicher Ansprechpartner kann Sie diskret und umfassend beraten. Zur Erfüllung des hohen Diskretionsstandards unseres Unternehmens wurden der Name und das Foto des persönlichen Ansprechpartners auf dieser Seite pseuydonym verwendet.
Aufgeführte Einsatz- oder Fallbeschreibungen entsprechen der Realität und wurden lediglich zur Wahrung der Vertraulichkeit unserer Mandanteninformationen geändert. Sämtliche Inhalte dieses Internetauftrittes gelten niemals als Zusicherung für dargelegte Inhalte und sind keinesfalls Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und der Mandanten. Hierzu dienen einzig und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung schriftlich getroffenen Vereinbarungen. Mündliche Nebenabreden gelten nur in dem im schriftlich geschlossenem Vertrag explizit aufgeführten Zusammenhang.
Bei der Urteilssammlung, sowie sämtlichen Inhalten und dargestellten Rechtsfällen bitten wir unbedingt zu beachten, dass grundsätzlich der individuelle Einzelfall maßgebend ist, Irrtümer vorbehalten sind und die genannten Urteile daher keinesfalls einfach übertragbar sind. Sollten Urteile nicht aktualisiert erscheinen, sind die Entwicklungen der Rechtsprechung mit einem Rechtsanwalt abzuklären. Wir dürfen und können niemals eine Rechtsberatung vornehmen und arbeiten deshalb in ganz Deutschland mit renommierten Anwaltskanzleien zusammen, für die wir Ihnen gerne nach Auftragserteilung eine Empfehlung aussprechen können.