Markenpiraterie: Aufdeckung gefälschter Luxusuhren in Berlin
Die Montstein AG (Firmennamewurde von der Red. geändert), bekannt für ihre hochwertigen und präzise gefertigten Luxusuhren, stand vor einem ernsten Problem, als Berichte über gefälschte Uhren, die unter ihrem Namen verkauft wurden, die Unternehmenszentrale erreichten.
Die Fälschungen waren so überzeugend, dass selbst erfahrene Uhrenkenner Mühe hatten, sie von den echten Montstein-Uhren zu unterscheiden. Diese Fälschungen wurden hauptsächlich über Online-Marktplätze und in Boutiquen in der Berliner Innenstadt, unter anderem auch in Geschäften in Unter den Linden und auf dem Kuhdamm vertrieben.
Angesichts des möglichen Schadens für den Ruf und die Finanzen der Firma entschied sich Montstein, eine Detektei zu beauftragen, um den Ursprung und die Vertriebskanäle dieser gefälschten Uhren zu ermitteln. Unsere Berliner Wirtschaftsdetektive der Detektei Apex Detektive Berlin wurden mit der Aufgabe betraut, verdeckte Ermittlungen und Observationen durchzuführen. WEITERLESEN …
*Hinweis: Wir weisen darauf hin, dass es sich nicht bei allen namentlich aufgeführten Städten um Büros oder Stützpunkte handelt, sondern überwiegend um vom nächstgelegenen Stützpunkt aus ständig betreute und für die beschriebenen Tätigkeiten aufgesuchte Einsatzorte.
Sie erreichen uns telefonisch in jedem Fall und Tag und Nacht per Anrufweiterschaltung zum Firmensitz in Kamp-Lintfort. Ihr persönlicher Ansprechpartner kann Sie diskret und umfassend beraten. Zur Erfüllung des hohen Diskretionsstandards unseres Unternehmens wurden der Name und das Foto des persönlichen Ansprechpartners auf dieser Seite pseuydonym verwendet.
Aufgeführte Einsatz- oder Fallbeschreibungen entsprechen der Realität und wurden lediglich zur Wahrung der Vertraulichkeit unserer Mandanteninformationen geändert. Sämtliche Inhalte dieses Internetauftrittes gelten niemals als Zusicherung für dargelegte Inhalte und sind keinesfalls Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und der Mandanten. Hierzu dienen einzig und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung schriftlich getroffenen Vereinbarungen. Mündliche Nebenabreden gelten nur in dem im schriftlich geschlossenem Vertrag explizit aufgeführten Zusammenhang.
Bei der Urteilssammlung, sowie sämtlichen Inhalten und dargestellten Rechtsfällen bitten wir unbedingt zu beachten, dass grundsätzlich der individuelle Einzelfall maßgebend ist, Irrtümer vorbehalten sind und die genannten Urteile daher keinesfalls einfach übertragbar sind. Sollten Urteile nicht aktualisiert erscheinen, sind die Entwicklungen der Rechtsprechung mit einem Rechtsanwalt abzuklären. Wir dürfen und können niemals eine Rechtsberatung vornehmen und arbeiten deshalb in ganz Deutschland mit renommierten Anwaltskanzleien zusammen, für die wir Ihnen gerne nach Auftragserteilung eine Empfehlung aussprechen können.