Privatdetektiv der Detektei Apex Detektive GmbH Mannheim ermittelt:
Nach 20 Jahren Ehe der Schock!
Freunde des Mannheimer Paares waren sich einig, so etwas Besonderes wie die Ehe ihrer Freunde hätten sie noch nie erlebt und fragten die Beiden nach ihrem Geheimnis … Privatdetektive der Apex Detektei GmbH Mannheim ermittelten in einem Fall besonders schwerer Untreue.
Von außen war es die heile Welt. Er erfolgreicher Anwalt, mittlerweile Partner in einer der größten Anwaltskanzleien für Patent- und Urheberrecht in Mannheim, sie Marketingchefin eines in Mannheim ansässigen Unternehmens. Die drei gemeinsamen Kinder waren derweil aus dem Gröbsten raus, die Jüngste machte gerade Abitur. Man ließ es sich gut gehen im noblen Villenviertel in der Oststadt von Mannheim zwischen dem Bereich Wasserturm, Augustaanlage und Luisenpark.
Unter der Woche war man viel beschäftigt, nicht selten kam der Mann erst spät nach 22 Uhr nach Hause. Als er die Kanzlei wechselte und Partner wurde, manchmal erst um Mitternacht. Die Ehefrau, nennen wir sie hier einmal Marion, hatte dafür vollstes Verständnis. LESEN SIE, WIE ES WEITERGEHT …
*Hinweis: Wir weisen darauf hin, dass es sich nicht bei allen namentlich aufgeführten Städten um Büros oder Stützpunkte handelt, sondern überwiegend um vom nächstgelegenen Stützpunkt aus ständig betreute und für die beschriebenen Tätigkeiten aufgesuchte Einsatzorte.
Sie erreichen uns telefonisch in jedem Fall und Tag und Nacht per Anrufweiterschaltung zum Firmensitz in Kamp-Lintfort. Ihr persönlicher Ansprechpartner kann Sie diskret und umfassend beraten. Zur Erfüllung des hohen Diskretionsstandards unseres Unternehmens wurden der Name und das Foto des persönlichen Ansprechpartners auf dieser Seite pseuydonym verwendet.
Aufgeführte Einsatz- oder Fallbeschreibungen entsprechen der Realität und wurden lediglich zur Wahrung der Vertraulichkeit unserer Mandanteninformationen geändert. Sämtliche Inhalte dieses Internetauftrittes gelten niemals als Zusicherung für dargelegte Inhalte und sind keinesfalls Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und der Mandanten. Hierzu dienen einzig und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung schriftlich getroffenen Vereinbarungen. Mündliche Nebenabreden gelten nur in dem im schriftlich geschlossenem Vertrag explizit aufgeführten Zusammenhang.
Bei der Urteilssammlung, sowie sämtlichen Inhalten und dargestellten Rechtsfällen bitten wir unbedingt zu beachten, dass grundsätzlich der individuelle Einzelfall maßgebend ist, Irrtümer vorbehalten sind und die genannten Urteile daher keinesfalls einfach übertragbar sind. Sollten Urteile nicht aktualisiert erscheinen, sind die Entwicklungen der Rechtsprechung mit einem Rechtsanwalt abzuklären. Wir dürfen und können niemals eine Rechtsberatung vornehmen und arbeiten deshalb in ganz Deutschland mit renommierten Anwaltskanzleien zusammen, für die wir Ihnen gerne nach Auftragserteilung eine Empfehlung aussprechen können.