Privatdetektei APEX Detektive GmbH Frankfurt a. M. ermittelt in einem Fall von Betrug mit Kryptowährungen:
Detektiv für Frankfurt ermittelt im Fall von Bitcoin Trader Betrug
Der scheinbar permanent steigende Bitcoin hat auch Menschen, die bislang noch nichts mit derartigen Investments zu tun hatten, angeregt, in Kryptowährungen zu investieren. Doch neben seriösen Anbietern sind mittlerweile mehr und mehr schwarze Schafe am Start, die den Hype rund um Bitcoin, Cardano, Ripple, Ethereum & Co. ausnutzen und weltweit Milliarden ergaunern. Immer öfter sehen sich die Wirtschaftsdetektive und Ermittler der Detektei Apex mit dieser Problematik konfrontiert.
Doch woran erkennt man diese betrügerischen Unternehmen bzw. Privatpersonen? Eine seit 2019 übliche Vorgehensweise ist: Die Täter, oft mit Sitz im Ausland, platzieren in den sozialen Medien, z. B. auf Facebook, Instagram und in Messenger-Diensten Werbemails, in denen Prominente, die ein hohes Ansehen genießen, fingiert zitiert werden, wie sie mit Bitcoins eine Menge Geld gemacht hätten. So würde Thomas Gottschalk angeblich berichten, dass er vorhabe, in den Ruhestand zu gehen und sein verdientes Geld nun auf diese Art für sich – quasi über Nacht – arbeiten ließe.
*Hinweis: Wir weisen darauf hin, dass es sich nicht bei allen namentlich aufgeführten Städten um Büros oder Stützpunkte handelt, sondern überwiegend um vom nächstgelegenen Stützpunkt aus ständig betreute und für die beschriebenen Tätigkeiten aufgesuchte Einsatzorte.
Sie erreichen uns telefonisch in jedem Fall und Tag und Nacht per Anrufweiterschaltung zum Firmensitz in Kamp-Lintfort. Ihr persönlicher Ansprechpartner kann Sie diskret und umfassend beraten. Zur Erfüllung des hohen Diskretionsstandards unseres Unternehmens wurden der Name und das Foto des persönlichen Ansprechpartners auf dieser Seite pseuydonym verwendet.
Aufgeführte Einsatz- oder Fallbeschreibungen entsprechen der Realität und wurden lediglich zur Wahrung der Vertraulichkeit unserer Mandanteninformationen geändert. Sämtliche Inhalte dieses Internetauftrittes gelten niemals als Zusicherung für dargelegte Inhalte und sind keinesfalls Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und der Mandanten. Hierzu dienen einzig und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung schriftlich getroffenen Vereinbarungen. Mündliche Nebenabreden gelten nur in dem im schriftlich geschlossenem Vertrag explizit aufgeführten Zusammenhang.
Bei der Urteilssammlung, sowie sämtlichen Inhalten und dargestellten Rechtsfällen bitten wir unbedingt zu beachten, dass grundsätzlich der individuelle Einzelfall maßgebend ist, Irrtümer vorbehalten sind und die genannten Urteile daher keinesfalls einfach übertragbar sind. Sollten Urteile nicht aktualisiert erscheinen, sind die Entwicklungen der Rechtsprechung mit einem Rechtsanwalt abzuklären. Wir dürfen und können niemals eine Rechtsberatung vornehmen und arbeiten deshalb in ganz Deutschland mit renommierten Anwaltskanzleien zusammen, für die wir Ihnen gerne nach Auftragserteilung eine Empfehlung aussprechen können.